A1 . Glutenhaltiges Getreide
Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel, Kamut oder Hybridstämme davon, sowie daraus hergestellte Erzeugnisse
ausgenommen:
a) Glukosesirupe auf Weizenbasis einschließlich Dextrose
b) Maltodextrine auf Weizenbasis
c) Glukosesirupe auf Gerstenbasis
d) Getreide zur Herstellung von alkoholischen Destillaten einschließlich Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs
A2 . Lupinen und daraus gewonnene Erzeugnisse
A3 . Milch und daraus gewonnene Erzeugnisse (einschließlich Laktose)
a) Molke zur Herstellung von alkoholischen Destillaten einschließlich Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs
b) Lactit
A4 . Eier und daraus gewonnene Erzeugnisse
A5 . Sojabohnen und daraus gewonnene Erzeugnisse
a) vollständig raffiniertes Sojabohnenöl und -fett
b) natürliche gemischte Tocopherole (E306), natürliches D-alpha-Tocopherol, natürliches D-alpha-Tocopherolacetat, natürliches D- alpha-Tocopherolsukzinat aus Sojabohnenquellen
c) aus pflanzlichen Ölen gewonnene Phytosterine und Phytosterinester aus Sojabohnenquellen
d) aus Pflanzenölsterinen gewonnene Phytostanolester aus Sojabohnenquellen
A6 . Sesamsamen und daraus gewonnene Erzeugnisse
A7 . Erdnüsse und daraus gewonnene Erzeugnisse
A8 . Schalenfrüchte
Mandeln (Amygdalus communis L.) Haselnüsse (Corylus avellana) Walnüsse (Juglans regia) Kaschunüsse (Anacardium occidentale) Pecannüsse (Carya illinoiesis (Wangenh.) K. Koch) Paranüsse (Bertholletia excelsa) Pistazien (Pistacia vera) Macadamia- oder Queenslandnüsse (Macadamia ternifolia)
sowie daraus gewonnene Erzeugnisse,
außer Nüssen zur Herstellung von alkoholischen Destillaten einschließlich Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprung
A9 . Sellerie und daraus gewonnene Erzeugnisse
A10 . Senf und daraus gewonnene Erzeugnisse
A11 . Schwefeldioxid und Sulphite
in Konzentrationen von mehr als 10 mg/kg oder 10 mg/l als insgesamt vorhandenes SO 2, die für verzehrfertige oder gemäß den Anweisungen des Herstellers in den ursprünglichen Zustand zurück geführte Erzeugnisse zu berechnen sind
A12 . Fische und daraus gewonnene Erzeugnisse
außer:
a) Fischgelatine, die als Trägerstoff für Vitamin- oder Karotinoidzubereitungen verwendet wird
b) Fischgelatine oder Hausenblase, die als Klärhilfsmittel in Bier und Wein verwendet wird
A13 . Krebstiere und daraus gewonnene Erzeugnisse
A14 . Weichtiere und daraus gewonnene Erzeugnisse